Code of Conduct

Hinweis zur besseren Lesbarkeit: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

Stand: 22. Oktober 2025

WEEZEL VERHALTENSKODEX (CODE OF CONDUCT)

Dieser Verhaltenskodex legt die ethischen, sozialen und ökologischen Mindestanforderungen fest, die wir von unseren Geschäftspartnern (nachfolgend „Partner“), einschließlich Lieferanten, Affiliates, Dienstleistern und B2B-Kunden, erwarten. Durch die Zusammenarbeit mit WEEZEL verpflichten sich Partner, diesen Kodex in ihrer gesamten Lieferkette und Geschäftstätigkeit einzuhalten und zu fördern.

§ 1 Geltungsbereich und Verantwortung

  1. Dieser Kodex gilt für den Partner, dessen Mitarbeiter, Subunternehmer und Zulieferer (gesamte Lieferkette) in vollem Umfang.

  2. Der Partner ist für die Einhaltung dieses Kodex in seiner gesamten Lieferkette verantwortlich und verpflichtet sich, deren Einhaltung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.

  3. Ein Verstoß gegen diesen Kodex stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und kann zur fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung führen.

§ 2 Arbeitsnormen und Soziale Verantwortung

  1. Zwangsarbeit und Sklaverei: Der Partner verbietet strikt jede Form von Zwangsarbeit, Sklavenarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwilliger Gefangenenarbeit.

  2. Kinderarbeit: Der Partner verpflichtet sich, Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konventionen zu vermeiden. Das Mindestalter für die Beschäftigung beträgt 15 Jahre, sofern das lokale Recht kein höheres Alter vorschreibt.

  3. Existenzlohn und Arbeitszeit: Der Partner verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern mindestens den Existenzlohn (Living Wage) zu zahlen, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen kann, um die Grundbedürfnisse abzudecken. Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen entsprechen, und Überstunden müssen angemessen vergütet werden.

  4. Diskriminierung und Belästigung: Der Partner gewährleistet Chancengleichheit und verbietet jede Form von Diskriminierung, einschließlich derjenigen aufgrund von Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Alter, Behinderung oder nationaler Herkunft. Ein respektvolles Arbeitsumfeld ohne Belästigung ist sicherzustellen.

§ 3 Integrität und Antikorruption

  1. Bestechung und Korruption: Es gilt ein Null-Toleranz-Grundsatz für jegliche Korruption, Bestechung, Erpressung oder unzulässige Einflussnahme. Dies gilt auch für indirekte Zahlungen oder unzulässige Vorteile.

  2. Geschenke und Einladungen: Geschenke und Einladungen dürfen nur angenommen oder gewährt werden, wenn sie angemessen sind, im Einklang mit lokalen Gesetzen stehen und in keinem Fall mit der Erwartung einer Gegenleistung verbunden sind (keine Beeinflussung von Geschäftsentscheidungen).

  3. Geistiges Eigentum: Der Partner respektiert die Rechte an geistigem Eigentum (Marken, Patente, Urheberrechte) und schützt sensible Unternehmensinformationen und Geschäftsgeheimnisse von WEEZEL.

§ 4 Umwelt und Nachhaltigkeit

  1. Umweltmanagement: Der Partner verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Umweltgesetze und -vorschriften.

  2. Reduktionsziele: Der Partner ist angehalten, über die gesetzlichen Standards hinaus strikte Reduktionsziele für Emissionen, Abfall, Wasserverbrauch und den Einsatz von Chemikalien festzulegen und deren Fortschritte zu dokumentieren.

  3. Verpackung und Ressourcen: Der Partner unterstützt das Ziel von WEEZEL, so nachhaltig wie möglich zu handeln, indem er die Verwendung von recycelbaren und ressourcenschonenden Verpackungsmaterialien bevorzugt und die Einhaltung der nationalen und europäischen Verpackungsgesetze (z.B. LUCID-System in Deutschland) sicherstellt.

§ 5 Überprüfung und Sanktionen

  1. Der Partner ist verpflichtet, WEEZEL auf Verlangen Auskunft über die Einhaltung dieses Kodex zu erteilen und die Durchführung von Audits durch WEEZEL oder einen beauftragten Dritten in seiner Organisation und in der Lieferkette zu gestatten.

  2. Bei Nichteinhaltung oder Weigerung, festgestellte Mängel zu beheben, behält sich WEEZEL das Recht vor, die Geschäftsbeziehung fristlos zu kündigen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.